Allgemeine Geschäftsbedingungen

der traplinked GmbH, Zollhof 7, 90443 Nürnberg

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen der traplinked GmbH und dem Kunden. Abweichende Bedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart worden.

(2) Werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert, so wird dies dem Vertragspartner eines Dauerschuldverhältnisses (z.B. Software-Pflege) schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Dem Kunden steht das Recht zu, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich zu kündigen, sofern sich die Änderungen nachteilig für ihn auswirken. Erfolgt keine Kündigung, so werden die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ablauf der Kündigungsfrist wirksam.

 

§ 2 Vertragsschluss und Fristen

(1) Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die traplinked GmbH ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

(2) Offensichtliche Druck- und/oder Schreibfehler sowie Irrtümer von Angestellten der traplinked GmbH können berichtigt werden und berechtigen die traplinked GmbH, von einem Auftrag zurückzutreten.

(3) Im Falle einer Fristsetzung ist dem Leistungspflichtigen eine Erfüllungszeit von mindestens 10 Tagen zu gewähren.

 

§ 3 Lieferung

(1) Die Lieferung erfolgt im Rahmen eines Versendungskauf an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.

(2) Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Empfangnahme auf Transportschäden zu untersuchen und festgestellte Transportschäden unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verpackungsschäden muss sich der Kunde bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen lassen.

(3) Die Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich.

§ 4 Zahlungsbedingungen und Preise

(1) Sämtliche Preise verstehen sich netto ausschließlich Mehrwertsteuer bei sofortiger Bezahlung ohne jeden Abzug, wenn auf der jeweiligen Rechnung nicht anders vermerkt. Berechnet werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Verpackung, Porto und ggf. Versicherung werden bei Versand gesondert berechnet. Kaufpreise sind innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware zu zahlen, Vergütungen für werkvertragliche Leistungen innerhalb von zehn Tagen nach Abnahme durch den Kunden.

(2) Kommt der Besteller seiner Zahlungsverpflichtung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Ware nicht nach, so kommt er in Zahlungsverzug. Er hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz pro Jahr zu verzinsen. Ferner behält die traplinked GmbH sich gegenüber dem Besteller vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

(3) Einweisungen in die Software werden gesondert nach den gültigen Tagessätzen des Auftragnehmers berechnet, soweit sie in diesem Vertrag nicht ausdrücklich für einen bestimmten Zeitraum als kostenfrei anerkannt sind. Dies gilt auch für sonstige Dienstleistungen. Tagessätze beinhalten eine Arbeits- und Reisezeit von 8 Stunden. Zusätzliche Zeiten, Reisekosten und Verpflegungs- und Übernachtungskosten werden gesondert berechnet.

(4) Eine Aufrechnung wegen nicht rechtskräftig festgestellter oder durch die traplinked GmbH anerkannter Gegenansprüche ist ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 5 Vertragsdauer und Kündigung

Ein Vertrag über laufende Dienstleistungen (Softwarenutzungslizenzen, Hardware etc.) hat eine Laufzeit vom 1. eines Monats bis zum Ende des Monats. Er verlängert sich um jeweils 1 Monat, sofern der Kunde nicht 2 Wochen vor Beginn des neuen Vertragsmonats schriftlich kündigt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

§ 6 Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Die Software ist Eigentum der traplinked GmbH und durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechte, internationale Verträge und andere nationale Rechtsvorschriften sowie Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt. Mit dem Kauf erwirbt der Kunde nur die Lizenz zur Nutzung der Software, nicht die Software selbst, sofern im Softwarevertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Nutzung der Software durch den Kunden darf nur in dem bei Vertragsabschluss vorgesehenen Rahmen erfolgen. Der Vertragspartner akzeptiert die für die Software jeweils geltenden Lizenzbedingungen. Eine Weitergabe oder Mehrfachverwendung durch den Kunden ist untersagt.

(2) Die traplinked GmbH ist bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus Softwarelieferungen berechtigt, das dem Kunden bei Lieferung der Software voraus gewährte Nutzungsrecht an der Software wieder zu entziehen. Nach vollständiger Bezahlung der vorgenannten Forderungen bleibt die traplinked GmbH bei Eintreten eines der im folgenden aufgeführten Umstände berechtigt, dem Kunden das Nutzungsrecht an der Software wieder zu entziehen:

  1. wenn der traplinked GmbH bekannt wird, dass der Kunde das ihm eingeräumte Nutzungsrecht an der Software missachtet hat, indem er eigenmächtig Dritten ein kostenpflichtiges oder kostenloses Nutzungsrecht an der Software gewährt hat,
  2. wenn der traplinked GmbH bekannt wird, dass der Kunde kopiergeschützte oder serialisierte Software entsichert oder die Serialisierung geändert hat,
  3. wenn die traplinked GmbH nachweisen kann, dass der Kunde das Nutzungsrecht oder die Software selbst veräußert hat und selbst weiterhin das Nutzungsrecht an der Software ausübt.

 

§ 7 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

(1) Die traplinked GmbH wird auf seine Kosten Ansprüche abwehren, welche Dritten wegen Verletzung von Schutzrechten aufgrund der Lieferung und Leistung von der traplinked GmbH gegen den Auftraggeber erheben, vorausgesetzt, der Auftraggeber erkennt keine solchen Ansprüche von sich aus an und informiert die traplinked GmbH unverzüglich über die Geltendmachung solcher Rechte Dritter. Der Auftraggeber erteilt der traplinked GmbH sämtliche Vollmachten und Befugnisse, die erforderlich sind, damit die traplinked GmbH auf eigene Kosten den Rechtsstreit führen und beilegen kann, insbesondere auch mittels eines Vergleiches.

(2) Sind Schutzrechte Dritter verletzt worden, hat die traplinked GmbH die Wahl, entweder dem Auftraggeber das Recht zur Weiterbenutzung zu beschaffen, die betreffenden Software-Module auszutauschen oder so zu verändern, dass eine Schutzverletzung nicht mehr vorliegt, oder, wenn dies nicht im Rahmen der vertretbaren Möglichkeiten liegt, das betroffene Software-Modul zurückzunehmen und dem Auftraggeber die von ihm geleistete Vergütung zurückzuzahlen.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden entstandenen und künftig entstehenden Forderungen Eigentum  der traplinked GmbH. Der Kunde ist daher nicht berechtigt, die Waren, solange sie noch im Eigentum von der traplinked GmbH stehen, zu verpfänden oder an Dritte zu übereignen. Die Ware ist in dieser Zeit vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Vandalismus und Diebstahl auf seine Kosten zu versichern, gelieferte Daten und Programme gegen Zugriff jedweder Art durch Dritte zu schützen. Bei Verpfändung, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde die traplinked GmbH unverzüglich durch Einschreibebrief zu benachrichtigen.

 

§ 9 Gefahrübergang

(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst bei Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Besteller über.

(2) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller im Verzug der Annahme ist.

§ 10 Gewährleistung

(1) Die Vertragsparteien stimmen darin überein, dass nach dem Stand der Technik Fehler in der Software, insbesondere in komplexen Programmabläufen, auch bei Anwendung größter Sorgfalt nicht ausgeschlossen werden können. Reproduzierbare Fehler in der durch die traplinked GmbH erstellten Software werden innerhalb eines Zeitraumes von 24 Monaten ab Lieferung der Software nach schriftlicher Spezifizierung durch den Kunden in einer angemessenen Frist kostenlos beseitigt oder durch Lieferung einer Ausweichlösung korrigiert.

(2) Der Kunde übernimmt für alle Lieferungen und Leistungen von der traplinked GmbH eine Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend §§ 377, 378 HGB. Mängel müssen der traplinked GmbH binnen 8 Tagen nach Übergabe der Ware oder Leistung schriftlich und unter genauer Substantiierung angezeigt werden.

(3) Die Beseitigung von Mängeln an der Ware erfolgt nach Wahl von traplinked GmbH durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Kunde hat ein Recht auf Wandlung oder Minderung, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt. Bei einem nur geringfügigen Mangel steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Besteller, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.

(4) Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware, es sei denn, die traplinked GmbH hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder im Einzelfall eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen.

(5) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Fehler, die durch Modifikationen oder durch unzweckmäßigen Einsatz der Software und Hardware durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte verursacht wurden, oder den Einsatz von Hardware-Komponenten, die nicht den Spezifikationen des Auftragnehmers zum Betrieb der Software entsprechen oder aus dem Shop von traplinked GmbH bezogen wurden.

 

§ 11 Haftung

(1) Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche (vertragliche und außervertragliche) des Kunden sowie Schadenersatzansprüche wegen unmittelbarer oder mittelbarer Schäden, Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und Mangelfolgeschäden, soweit nicht seitens der traplinked GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet die traplinked GmbH nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf 5000,– Euro sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen einer Softwareüberlassung typischerweise gerechnet werden muss.

(3) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 12 Vertraulichkeit

Der Kunde verpflichtet sich, keinen anderen, als den vom Auftragnehmer beauftragten oder autorisierten Personen Zugang zu den Unterlagen, Eingriffe oder Erweiterungen der Software zu gestatten.

 

§ 13 Datenschutz

(1) Der Kunde willigt in die Erhebung, Speicherung, Nutzung, Weitergabe und ggf. Änderung seiner personenbezogenen Daten ein, soweit dies für die Abwicklung des Vertrages mit der traplinked GmbH erforderlich ist. Die traplinked GmbH ist insbesondere berechtigt, Kundendaten an Dienstleistungspartner weiterzugeben, wenn es die Auftragsabwicklung erfordert. Zu anderen Zwecken werden die Kundendaten nicht weitergegeben. Der Kunde kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen. Die traplinked GmbH verpflichtet sich für diesen Fall, die personenbezogenen Daten unverzüglich zu löschen, sobald das Vertragsverhältnis vollständig abgewickelt ist.

(2) Die Parteien verwenden alle Unterlagen, Informationen und Daten, die sie zur Durchführung des Vertrages erhalten, nur zur Durchführung des Vertrages. Solange und soweit sie nicht allgemein bekannt geworden sind, sind sie vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach Durchführung des Vertrages bestehen.

(3) Soweit aufgrund vertraglicher Vereinbarung durch die Software erhobene Daten von der traplinked GmbH erfasst werden, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass diese Daten gespeichert und weiterverarbeitet werden, soweit dies für die Aufrechterhaltung der weiteren Nutzung der Dienste notwendig ist. Die traplinked GmbH verpflichtet sich, die erfassten Daten vertraulich zu behandeln. Die Daten werden nur solange aufbewahrt, wie es im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlich ist.

§ 14 Bekanntgabe von Namens- oder Adressänderungen

Änderungen des Firmenwortlautes oder seiner Anschrift hat der Vertragspartner der traplinked GmbH umgehend schriftlich mitzuteilen. Für den Fall, dass eine Änderung der Anschrift nicht mitgeteilt wird, gelten Schriftstücke dem Vertragspartner als zugegangen, wenn sie an die vom Vertragspartner zuletzt bekanntgegebene Adresse geschickt wurde. Auf Wunsch des Vertragspartners stellt die traplinked GmbH bei einer nicht rechtzeitig angezeigten Namensänderung nach Möglichkeit eine neue Rechnung aus. Die Neuausstellung ist jedoch für die Fälligkeit der ursprünglichen Rechnung unbeachtlich.

 

§ 15 Sonstiges

(1) Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, auch bei Klagen im Wechsel- oder Urkundenprozess.

(3) Vertragsrechte dürfen nur im gegenseitigen Einvernehmen auf Dritte übertragen werden. Kaufpreisforderungen oder sonstige reine Geldansprüche sind jedoch frei übertragbar.

(4) Durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt, außer gegenüber Verbrauchern, als durch eine solche zulässige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Falle von Lücken.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Traplinked M2M – Serviceleistungen

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 traplinked erbringt auf Basis und nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als M2M-Connectivity-Service-Provider sogenannte M2M-Services im Zusammenhang mit dem Einsatz von SIM-Karten.

1.2 Alle Angebote, M2M-Serviceanträge, Vertragsabschlüsse, Lieferungen und Dienstleistungen von Traplinked im Zusammenhang mit M2M-Services unterliegen diesen AGB. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

2. ANGEBOT, VERTRAGSABSCHLUSS, EINZELVERTRÄGE

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

2.2 Durch Tätigung einer Bestellung in unserem Online-Shop kommt ein entsprechender M2M-Servicevertrag mit traplinked zustande.

2.3 Für jede, vom Kunden bestellte und aufgrund des von Traplinked angenommenen Antrags gelieferte SIM-Karte kommt ein separater M2M-Servicevertrag (Einzelvertrag) zustande, auch wenn diese in einem Auftrag zusammengefasst sind.

2.4 Technische Angaben und Spezifikationen zu den SIM-Karten gelten nicht als zugesicherte Beschaffenheitsmerkmale.

3. SELBSTBELIEFERUNGSVORBEHALT

Die Annahme des M2M-Serviceantrags erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Vorlieferanten von Traplinked. Dies gilt nicht für den Fall, dass die Nichtlieferung von Traplinked zu vertreten ist, was insbesondere der Fall ist, wenn wir kein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben sollten.

4. LEISTUNGSINHALT, LEISTUNGSUMFANG

4.1 Die M2M-Serviceleistung von Traplinked beinhaltet die Zurverfügungstellung der gemäß Auftragsbestätigung bezeichneten Art und Anzahl von SIM-Karten, die in ein M2M-Gerät eingesetzt werden können und mithilfe ausgewählter Mobilfunknetze eine Datenkommunikation über einen Zugangspunkt (APN) zulassen.

4.2 Die Kommunikations- und Auswertungsdaten werden in einem Rechenzentrum abgespeichert, gesichert und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter geschützt.

4.3 Die Datenkommunikationsmöglichkeit ist begrenzt auf die zur Verfügung stehenden Mobilfunknetze und jeweiligen Netzkapazitäten.

4.4 Inhalt der M2M-Serviceleistung ist des Weiteren ein monatlicher Abrechnungsservice in Bezug auf die vom Kunden genutzten SIM-Karten.

4.5 Durch den M2M-Servicevertrag mit Traplinked wird keine Vertragsbeziehung zum Netzbetreiber begründet.

4.6 Die gelieferten SIM-Karten bleiben Eigentum des jeweiligen Netzbetreibers und werden nur zur Nutzung im Rahmen des vereinbarten M2M-Service überlassen.

5. PFLICHTEN DES KUNDEN

5.1 Die bezogenen SIM-Karten dürfen nur für den Aufbau von M2M-Datenübertragungsverbindungen und nicht für andere Telekommunikationsdienste (wie z.B. allgemeine Sprachdienste, Webbrowser-Dienste, Musik-Downloads) genutzt werden.

5.2 Der Kunde darf auf der Grundlage des M2M-Services von Traplinked Mehrwert-Dienstleistungen gegenüber Dritten erbringen. Der Weitervertrieb der reinen Datentransportleistung (Connectivity) an Dritte sowie ein Weiterverkauf der SIM-Karten sind nicht gestattet.

5.3 Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die eingesetzten M2M-Geräte den technischen Spezifikationen und Kompatibilitätsanforderungen des Netzanbieters entsprechen.

5.4 Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Herstellung und Aufrechterhaltung der Funktionalität des Connectivity-Service erforderlich und ihm dies auch zumutbar ist.

5.5 Der Kunde hat die ihm überlassenen SIM-Karten vor schädlichen Einflüssen oder unsachgemäßer Behandlung zu schützen, sorgfältig und sicher aufzubewahren, sowie jeden Verlust, Diebstahl und jeden erkennbaren Mangel oder Schaden an einer SIM-Karte unverzüglich zu melden.

5.6 Die unbefugte Nutzung der SIM-Karten ist zu unterlassen. Eine unbefugte Nutzung liegt insbesondere vor,

  • wenn der Kunde sich ohne Berechtigung Zugang zu Informationen anderer Netznutzer verschafft, diese verändert oder den Zugang anderer Netznutzer stört. Dies gilt in gleichem Maße im Falle des Versuchs oder der Unterstützung eines Dritten bei einer solchen Handlung;
  • wenn der Kunde unerlaubte Verbindungen zu anderen Netzen aufbaut oder Änderungen dieser Verbindungen vornimmt;
  • wenn der Kunde den M2M-Service für ein betrügerisches System oder zur Manipulation durch vorsätzliche Falschdarstellung nutzt;
  • wenn der Kunde den M2M-Service vorsätzlich und in betrügerischer Absicht so nutzt oder manipuliert, dass vereinbarte Entgelte nicht oder nicht richtig abgerechnet werden können;
  • wenn der Kunde den M2M-Service auf eine Art und Weise nutzt, durch die die Qualität der angebotenen M2M-Dienste oder des in Anspruch genommenen Mobilfunknetzes bewusst gestört oder die Nutzung durch andere Netzteilnehmer gezielt beeinträchtigt wird;
  • wenn die Nutzung zur Übertragung obszöner, pornografischer, beleidigender oder anderer rechtswidriger Informationen erfolgt;
  • wenn der Kunde den M2M-Service dazu nutzt, urheberrechtlich geschützte Inhalte zu übermitteln und/oder zu speichern, ohne dass der Kunde die erforderlichen Rechte hierzu innehat.

 

6. HAFTUNGSFREISTELLUNG DURCH DEN KUNDEN

Der Kunde verpflichtet sich, Traplinked und den jeweiligen Netzbetreiber von der Haftung für Schäden freizustellen, die einem Dritten durch die Nutzung der SIM-Karten durch den Kunden, dessen Erfüllungsgehilfen und dessen Auftraggeber oder Auftragnehmer entstanden sind.

7. ENTGELTE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, AUFRECHNUNGSVERBOT

7.1 Der Kunde ist dazu verpflichtet, das vereinbarte, monatlich abzurechnende Entgelt pro SIM-Karte für die Erbringung der M2M-Services zu zahlen. Ein Tarifwechsel ist bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit nicht möglich, es sei denn, der Kunde wünscht den Wechsel in einen höherwertigen Tarif (Upgrade).

7.2 Für Zwecke der Abrechnung wird der Datenverbrauch pro SIM-Karte auf volle KB (Kilo-byte) pro Verbindungsaufbau aufgerundet.

7.3 Unsere Preise gelten zuzüglich Versandkosten und der gesetzlichen Umsatzsteuer.

7.4 Traplinked bleibt vorbehalten, etwaige Erhöhungen der Roaming-Gebühren des Netzbetreibers in entsprechender Höhe an den Kunden weiterzugeben.

7.5 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse zahlbar. Hierbei erfolgt eine automatische Belastung des vom Kunden angegebenen Zahlungsmittels.

7.6 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, wenn und soweit die Gegenansprüche unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

8. FOLGEN BEI ZAHLUNGSVERZUG

8.1 Kommt der Kunde mit der Zahlung des von ihm geschuldeten Entgelts länger als einen Monat in Verzug (ab Ablauf der Zahlungsfrist) und beträgt die Summe der offenen Entgeltforderungen mehr als 70,- € netto, so ist Traplinked berechtigt, die M2M-Serviceleistungen zurückzubehalten, insbesondere die betreffenden SIM-Karten vorübergehend zu sperren, bis sämtliche offenen Entgeltforderungen erfüllt wurden.

8.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleiben unberührt.

8.3 Traplinked ist berechtigt, eine Mahnkostenpauschale von 2,50 € zu erheben. Für die Erstmahnung besteht keine Zahlungspflicht. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

8.4 Der Kunde bleibt auch während einer Sperre verpflichtet, die vereinbarten, nicht nutzungsabhängigen Entgelte zu zahlen.

9. GEFAHRTRAGUNG, GEWÄHRLEISTUNG

9.1 Im Falle der Versendung der beauftragten SIM-Karten geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verlustes der SIM-Karten mit der ordnungsgemäßen Übergabe an den Versender auf den Kunden über.

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten SIM-Karten innerhalb von einer Woche nach Lieferung auf ihre generelle technische Funktionsfähigkeit zu überprüfen und einen etwaigen Mangel in der vorgenannten Zeit zu rügen. Für jede nicht funktionsfähige Karte erhält der Kunde Ersatz. Im Falle der verspäteten Mängelanzeige behält sich Traplinked vor, den Austausch der Karten abzulehnen.

9.3 Traplinked übernimmt keine Gewähr für Störungen des Datenaustausches, die auf einem fehlerhaften oder unsachgemäßen Einbau von SIM-Karten durch den Kunden oder Dritte beruhen.

9.4 Traplinked übernimmt keine Gewähr für die Netzverfügbarkeit. Des Weiteren übernimmt Traplinked keine Gewähr für funktechnische, atmosphärische oder geografisch bedingte Störungen am Einsatzort der jeweiligen SIM-Karte.

9.5 Im Übrigen beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

10. HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE UND -BESCHRÄNKUNGEN

10.1 Traplinked übernimmt keine Haftung für Übertragungsbeschränkungen oder Unterbrechungen aufgrund von

  • witterungsbedingten, umweltbedingten oder topografischen Umständen; massierter (konzentrierter) Nutzung oder Kapazitätsbeschränkungen;
  • Einschränkungen hinsichtlich Einrichtungen des Netzbetreibers;
  • Einschränkungen bezüglich der Einrichtungen und/oder Diensten Dritter;
  • Änderungen, Anpassungen, Upgrades, Verlagerungen, Reparaturen, Wartungsarbeiten oder ähnlichen Tätigkeiten, die für ordnungsgemäße oder optimierte Funktion der Netzbetreiber-Dienste, der Einrichtungen der Netzbetreiber und/oder der Einrichtungen und/oder Dienste Dritter erforderlich sind.

10.2 Die Haftung von Traplinked auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze dieser Ziffer 8. eingeschränkt.

10.3 Traplinked haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die M2M-Serviceleistungen nach näherer Maßgabe der Ziffer 4.

10.4 Soweit Traplinked gemäß Ziffer 10.3 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung voraussehbar waren oder bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätten vorausgesehen werden müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge einer mangelhaften Leistungserbringung sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes oder der Leistung typischerweise zu erwarten sind.

10.5 Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von Traplinked, soweit sie nicht nach Ziffer 10.3 gänzlich ausgeschlossen ist, für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf ein Jahresnettoentgelt der jeweils betroffenen SIM-Karte je Schadensfall begrenzt.

10.6 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Traplinked.

10.7 Die Einschränkungen dieser Ziffer 10. gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichem Verhalten, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

11. STÖRUNGSFÄLLE, SERVICELEVEL

11.1 Tritt eine Störung der Datenkommunikation während des Einsatzes der SIM-Karten auf, so hat der Kunde dies unverzüglich zu melden. Traplinked wird den jeweiligen Mobilfunknetzbetreiber über die Störung informieren.

12. GEHEIMHALTUNG / DATENSCHUTZ

12.1 Traplinked wird die Nutzungsdaten der vom Kunden eingesetzten SIM-Karten, deren Einsatzorte und Informationen über die Geschäftsbeziehungen des Kunden streng vertraulich behandeln und keinem Dritten gegenüber offenbaren, sofern und soweit Traplinked dazu nicht durch Gesetz, aufgrund gerichtlicher Entscheidung oder behördlicher Anordnung verpflichtet ist.

12.2 Traplinked ist berechtigt, die zuständigen Netzbetreiber und Portalanbieter über etwaige Störungen zu informieren.

12.3 Soweit zur Durchführung des Vertrages notwendig, werden die vollständigen Namen, dienstlichen Telefonnummern und Emailadressen der Geschäftsführer und zuständigen Mitarbeiter des Kunden gespeichert und genutzt. Die datenschutzrechtlich erforderlichen Hinweise zu den Betroffenenrechten finden sich auf der Internetseite von Traplinked.

12.4 Es obliegt dem Kunden, angemessene Vorkehrungen zur Sicherung seiner Daten zu treffen, die mithilfe des M2M-Service generiert werden, insbesondere auch im Hinblick auf eine mögliche, zukünftige Beendigung des jeweiligen M2M-Servicevertrages.

13. ÄNDERUNGSVORBEHALT / LEISTUNGSERBRINGUNG DURCH UNTERAUFTRAGNEHMER

13.1 Traplinked behält sich vor, die vereinbarten M2M-Serviceleistungen zu ändern, sofern und soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben oder aus technischen Gründen notwendig ist oder die Änderung den Interessen des Kunden nicht entgegensteht. Änderungen sind mit einer

angemessenen Frist anzukündigen, es sei denn, sie sind aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung umgehend durchzuführen.

13.2 Traplinked ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Leistung Dritter zu bedienen und diese auszuwechseln, sofern und soweit dem Kunden hierdurch keine erheblichen Nachteile entstehen.

14. VERTRAGSLAUFZEIT, KÜNDIGUNG

14.1 Es gilt die für den M2M-Servicejeweils vereinbarte Laufzeit. Die Laufzeit des jeweiligen Einzelvertrages beginnt mit dem Kauf im Online-Shop. Während der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung für beide Seiten ausgeschlossen.

14.2 Die ordentliche Kündigung ist erstmals zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum jeweiligen Kalendermonatsende möglich. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um einen weiteren Monat. Die Kündigung ist selbsttätig in den Konto-Einstellungen des Traplinked Online-Shops vorzunehmen.

14.3 Soll die Kündigung nicht sämtliche, sondern nur einen Teil der vom Kunden genutzten SIM-Karten betreffen, so ist in der Kündigung unter Bezugnahme auf die jeweiligen SIM-Karten-Nummern klarzustellen, welche SIM-Karten im Einzelnen von der Kündigung umfasst sein sollen.

14.4 Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Falle der berechtigten außerordentlichen fristlosen Kündigung durch Traplinked bleibt der Kunde zur Zahlung der vereinbarten monatlichen Entgelte bis zum Ablauf der nächst zulässigen ordentlichen Beendigungsmöglichkeit (Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, ordentliche Kündigungsfrist) verpflichtet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

15. SPERRUNG VON SIM-KARTEN

15.1 Traplinked ist berechtigt, die betreffenden SIM-Karten zu sperren, wenn konkrete, auf Tatsachen beruhende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der M2M-Service missbräuchlich in Anspruch genommen wird. Sofern für Traplinked zumutbar, ist dem Kunden vor einer beabsichtigten Sperrung Gelegenheit zu geben, sein missbräuchliches Nutzungsverhalten abzustellen.

15.2 Eine Sperre entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung der vereinbarten monatlichen Entgelte.

15.3 Im Fall des Ausspruchs einer außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund ist Traplinked berechtigt, die betreffenden SIM-Karten sofort zu sperren.

16. HÖHERE GEWALT

Höhere Gewalt, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Streik, Aussperrungen oder sonstige, unabwendbare Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dem Kunden steht ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages einschließlich der Einzelverträge bei mindestens einwöchiger Dauer der Leistungsstörung zu.

17. RECHTSWAHL, GERICHTSSTAND

17.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsabkommens (CISG).

17.2 Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den von Traplinked zu erbringenden M2M-Serviceleistungen ist Nürnberg, sofern nicht ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand greift; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen.

18. VERHALTENSKODEX

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.

Die Parteien sind sich darüber einig, dass ein ehrlicher, fairer und transparenter Umgang im geschäftlichen Verkehr sowie die Einhaltung von rechtlichen Bestimmungen und ethischen Grundsätzen selbstverständlich sind. Darüber hinaus besteht Einvernehmen darüber, dass gesellschaftliches Engagement sowie Klima- und Umweltschutz wichtig sind. Der Kunde hat sicherzustellen, dass im Zusammenhang mit der vertragsgegenständlichen Leistungserbringung die Bestimmungen der International Labour Organisation (ILO) hinsichtlich der Rechte der Arbeitnehmer und deren Arbeitsbedingungen (wie insbesondere Einhaltung der Menschenrechte, Verbot der Kinder- und Zwangsarbeit, Mindeststandards im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Gewährleistung angemessener Vergütung) eingehalten werden.

Die Parteien sind sich darüber einig, dass Korruption und Bestechung in jeder Hinsicht abzulehnen sind. Der Kunde verpflichtet sich dazu es zu unterlassen, unrechtmäßige und/oder den guten Sitten widersprechende Zuwendungen oder sonstige Vorteile zu fordern, anzunehmen, solche anzubieten oder zu gewähren. Der Kunde bestätigt ferner, dass keiner seiner Mitarbeiter einen ungerechtfertigten persönlichen und/oder wirtschaftlichen Vorteil aus dem Abschluss der Vereinbarung zieht. Zudem ist der Kunde verpflichtet, Interessenskonflikte gegenüber Traplinked oder dem jeweiligen Netzbetreiber zu vermeiden und alles zu unterlassen, was dem Ruf von Traplinked oder einem der Netzbetreiber schaden könnte.

Ein Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Verhaltenskodexes kann einen wichtigen Grund zur außerordentlichen fristlosen Kündigung darstellen.